Veröffentlichung der Beiträge der öffentlichen Hand gemäß Gesetz vom 4. August 2017, Nr. 124 (sog. Transparenzgesetz) - Art.1, Abs. 125-129.

Transparenz

Hinsichtlich der Verplichtung, die von der öffentlichen Verwaltung oder dieser gleichgestellten Körperschaft erhaltenen Geldbeträge auszuweisen, welche in Form von Subventionen, Unterstützungen, wirtschaftliche Vergünstigungen, Beiträge oder Sachleistungen, die keinen öffentlichen Charakter aufweisen und keine Gegenleistung, Entgelt oder Schadenersatz darstellen, bescheinigt die Selectra AG hiermit folgende öffentliche Beiträge erhalten zu haben: 

Transparenz_Geldbeiträge