Der Ministerrat Nr. 84 vom 28.12.2007 hat eine Verzögerung der Annahmepflicht vonseiten der Händler beschlossen.
Demzufolge haben die Händler bis zum 31.12.2008 nicht mehr die Pflicht, ausrangierte Geräte vom Endverbraucher entgegen zu nehmen, wenn dieser ein neues Gerät kauft.
Diese Bestimmung war mit dem Gesetz Nr. 151 am 12.11.2007 in Kraft getreten und sah vor, dass die Händler die ausrangierten Geräte, die sie von den Endverbrauchern entgegennehmen mussten - auch auf eigene Kosten - zum zuständigen Recyclinghof zu transportieren hatten.
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