Die Verordnung über die Entsorgung von Elektromüll ist in Kraft getreten.
Das im Ausland bereits etablierte Europäische Gesetz zur Sammlung und Wiederverwertung von Schrott aus elektrischen und elektronischen Geräten ist nun auch in Italien mit dem Gesetzesdekret Nr. 151 vom 25.07.2007 in Kraft getreten. Am 5.11.2007 sind im Amtsblatt der Republik die Durchführungsbestimmungen veröffentlicht worden, welche nun seit dem 12.11.2007 wirksam sind. Die gesamte Kette vom Hersteller bis zum Benutzer hat nun die neuen - und bis dahin unbekannten - Bestimmungen zu befolgen. Wir möchten hier einen ersten Beitrag zur Aufklärung leisten.
Das Gesetz wurde zur Verminderung des Hausmülls und zur Wiederverwertung von technischen Wertstoffen geschaffen. Diesem Gesetz ging das so genannte ROHS-Gesetz voraus, welches die Vermeidung von gesundheitsschädlichen Stoffen in diesen Geräten zum Ziel hatte. Das gesamte Vorhaben dient also dem vernünftigen Prinzip des Umweltschutzes und der Wiederverwertung.
Der italienische Gesetzgeber hat das Kürzel RAEE (Rifiuti da Apparecchiature Elettriche ed Elettroniche) eingeführt, das wir hier auch so verwenden. Die RAEE sind also alle wiederzuverwertenden Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten, die in dieses Gesetz fallen. Im Wesentlichen zählen dazu alle großen und kleinen Haushaltsgeräte, Konsumelektronik, Handys, Computer, Büromaschinen, Messgeräte, Elektrowerkzeug, medizinische Geräte, Elektrospielzeug, Leuchten und Entladungslampen (Leuchtstoffröhren, Sparlampen, Metall-, Natrium- und Quecksilberdampflampen), kurzum alle Geräte, die mit Elektrizität oder Elektromagnetismus betrieben werden, und als Endgeräte (prodotto finito) mit einem direkten Verwendungszweck (funzione diretta) bezeichnet werden können.
Nicht davon betroffen sind folglich die einzelnen Komponenten einer elektrischen Anlage wie z.B. Elektromotor, Luftabsauger, Lichtschalter oder Stromverteilerschrank.
| Alle neuen Geräte, die unter das RAEE-Gesetz fallen, haben eine am Gerät angebrachte Kennzeichnung: ein durchgestrichener Mülleimer und einen Hinweis über dem Symbol in der Bedienungsanleitung, s. Abb. rechts. |
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Wie funktioniert das Gesetz und was muss man tun.
Die Rückführung und Verwertung der RAEE erfolgt durch die Hersteller und Importeure, welche zu diesem Zweck eigene Konsortien gegründet haben (in Italien sind es derzeit zwölf). Diese führen den Transport ab den Recyclinghöfen und die Wiedergewinnung durch. Die Hersteller und Importeure sind verpflichtet für jedes Gerät, das in den Binnenmarkt kommt, einen Beitrag (eco-contributo oder eco-fee genannt) ihrem Konsortium abzuführen. Sie sind außerdem berechtigt, diesen Ökobeitrag dem Kunden weiter zu verrechnen. Am Ende bezahlt diesen Beitrag der Verbraucher.
Das System ist so aufgebaut, dass der Ökobeitrag des neuen Gerätes die Wiederverwertung des aktuell zu verschrottenden Gerätes (RAEE storico) finanziert.
Die Öko-Beiträge werden von den Konsortien bestimmt und sind pro Gerät und Konsortium sehr unterschiedlich. Bei den Hausgeräten, Leuchten und Lampen bewegt sich der Beitrag in der Größenordnung zwischen 0,15 und 15 Euro pro Gerät. Der Hersteller kann den Beitrag unsichtbar in den Produktpreis einrechnen, dann merkt der Kunde vom Ökobeitrag nichts. Der Hersteller kann aber auch den Sichtbaren Ökobeitrag wählen, dann sind die weiteren Händler der Marktkette verpflichtet den Beitrag ebenfalls sichtbar in der Rechnung anzuführen. Es ist dabei nicht erlaubt, auf den Beitrag eine Handelsspanne zu berechnen. Der Ökobeitrag ist übrigens der normalen Mehrwertssteuer unterworfen.
Der Detailhändler hat die Möglichkeit die Ökobeiträge sichtbar im Verkaufsraum aufzuzeigen, und am Kassenbon den Gesamtpreis auszuweisen: Produktpreis plus Ökobeitrag werden zu einem Betrag zusammengefasst.
Wichtig ist zu wissen, dass laut Gesetz mit Hersteller alle Firmen gemeint sind, die das Produkt in Italien als Erste auf den Markt bringen. Also die Hersteller selbst und die Importeure. Als Importeur gilt jede Firma, die das Produkt auch nur fallweise oder gelegentlich importiert und einer physischen oder juridischen Person verkauft. Der Importeur muss sich bei der Handelskammer in ein eigenes RAEE-Register eintragen, muss Mitglied eines der zwölf Ökokonsortien sein, einen Einstiegspreis in Proportion zum derzeitigen Marktvolumen zahlen und die Ökobeiträge pro verkauftes Gerät dort abliefern. Das alles ist natürlich mit bürokratischem Aufwand verbunden. Die Strafen bei Zuwiderhandlung sind noch nicht amtlich, aber es ist zu erwarten, dass sie als Umweltvergehen eingestuft werden und folglich "empfindlich" ausfallen können, möglicherweise sogar rückwirkend in Kraft treten werden.
Die Exporteure können übrigens den gezahlten Ökobeitrag vom zuständigen Konsortium zurückfordern. Der Endverbraucher, der im Ausland ein Gerät kauft, zahlt den dort vorgesehenen Ökobeitrag und ist hier in Italien in Ordnung.
Wie kommt der Elektroschrott zu den Recyclinghöfen.
Alle Gemeinden Italiens sind verpflichtet worden, geeignete RAEE-Sammelstellen (Eco-piazzole) bzw. Recyclinghöfe zu errichten. Jeder professionelle Nutzer ist verpflichtet seinen Elektroschrott auf eigene Kosten dort hin zu bringen, denn der Ökobeitrag finanziert die Kosten erst ab Recyclinghof. Unter professionelle Nutzer versteht man alle, außer den privaten Endverbraucher. Dieser kann beim Kauf eines gleichwertigen Ersatzgerätes sein kaputtes Gerät beim Detailhändler kostenlos abgeben. Die Lieferung des Elektroschrottes zum Recyclinghof unterliegt nicht mehr den Abfallrichtlinien. Der Schrott hat für diese Strecke den neuen Namen "prodotti a fine vita" bekommen, was man mit "Geräte am Funktionsende" übersetzen könnte.
Die Südtiroler Gemeinden sind mit ihren Recyclinghöfen bereits gut eingerichtet. Vielerorts werden derzeit jedoch nur Geräte von privaten Haushalten angenommen. Nach der neuen Bestimmung kann nun aber jeder in der Gemeinde ansässige Betrieb die eigenen und die von Privaten eingenommenen RAEE dort abliefern. Es stellt sich lediglich die Frage, ob die Lagerkapazitäten ausreichen werden, um die wesentlich größeren Mengen aufzunehmen. Für die Gemeinden selbst wird sich eine Kostenentlastung beim Abtransport der RAEE durch die Konsortien einstellen. Die Erfahrungen mit der Verpackungsgutverordnung "CONAI" haben bewiesen, dass es funktionieren kann.
Ab wann muss man den Ökobeitrag bezahlen.
Laut Durchführungsbestimmung müssen die Konsortien den Ökobeitrag für alle ab dem 12.11.2007 auf den Markt gebrachten Geräte erhalten. Folglich fakturieren die Hersteller den Beitrag ab diesem Datum den Händlern. Den Händlern wird empfohlen, den Beitrag auch umgehend dem Verbraucher anzurechnen. Der Gesetzgeber sagt ausdrücklich, dass für lagernde Ware, die vor dem 12.11.2007 eingekauft wurde, ebenfalls der Ökobeitrag vom Kunden eingehoben werden soll. Der Beitrag ist für die Mehrzahl der Produkte unerheblich. Der Gesetzgeber möchte vielmehr das Bewusstsein des Verbrauchers schärfen, dass durch den Beitrag auch das Recht und die Pflicht zur sachgemäßen Entsorgung entstehen.
Günther Pernthaler
(Geschäftsführer)
NB. Dieser Beitrag wurde sorgfältig zusammengesucht und übersetzt. Der Unterzeichner und die Selectra AG können jedoch keine Haftung für Inhalt und eventuelle Auslegungen übernehmen.
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